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BGH, 28.09.1972 - 5 StR 393/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrauschs - Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Sicherungsverwahrung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.1955 - 5 StR 646/54
Auszug aus BGH, 28.09.1972 - 5 StR 393/72
Der Senat hat bereits entschieden, daß der Tatrichter in der Regel die Hauptverhandlung aussetzen muß, wenn er Handlungen in den Schuldvorwurf einbeziehen will, die in Anklage und Eröffnungsbeschluß nicht erwähnt sind, damit der Angeklagte insoweit die genügende Gelegenheit zur Verteidigung erhält, die ihm nach Sinn und Zweck der §§ 200 Abs. 1, 207 Abs. 1 StPO zukommt (BGHSt 8, 92, 96) [BGH 28.06.1955 - 5 StR 646/54]. - RG, 13.11.1941 - 2 D 400/41
Eine Straftat, die erst in der Hauptverhandlung neu festgestellt wird, darf der …
Auszug aus BGH, 28.09.1972 - 5 StR 393/72
Schon das entsprach nicht der Regel (RGSt 75, 381, 382).